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GGL-Whitelist Oktober 2026: Betway erhält Slot-Erlaubnis – Jollie neu

Die GGL führt Betway seit 2. Oktober 2026 auch für Online-Slots und Jollie seit 28. September. Welche Erlaubnisse dahinterstehen und was das bedeutet.

Redaktionelles Symbolbild zu GGL-Whitelist, virtuellen Automatenspielen und Glücksspielerlaubnis in Deutschland
KI-generiertes redaktionelles Symbolbild

Stand: 15. Oktober 2026. Zwei neue Erlaubnisse für virtuelle Automatenspiele stehen auf der aktuellen GGL-Whitelist: Die bekannte Wettmarke Betway darf mit ihrer Domain betway.de nun auch Online-Slots anbieten. Hinzu kommt die Website jollie.de des dänischen Unternehmens Aurora Alea A/S. Was die amtlichen Einträge tatsächlich belegen, welche Daten wichtig sind und was Spieler vor einer Registrierung beachten sollten.

GGL-Whitelist Oktober 2026: Die neuen Erlaubnisse im Überblick

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) veröffentlicht nach § 9 Abs. 8 des Glücksspielstaatsvertrags eine amtliche Liste erlaubter Veranstalter und Vermittler. Ihr zuletzt ausgewiesener Aktualisierungsstand lautet 2. Oktober 2026.

ErlaubnisinhaberWebsiteGlücksspielartErstmaliges Erlaubnisdatum
Betway Limitedbetway.deVirtuelle Automatenspiele02.10.2026
Aurora Alea A/Sjollie.deVirtuelle Automatenspiele28.09.2026

Bei beiden Einträgen nennt die Behörde ein länderübergreifendes Vertriebsgebiet und die GGL als zuständige Aufsichtsbehörde. Die Erlaubnis gilt aber immer für den konkreten Veranstalter, die angegebene Domain und die aufgeführte Glücksspielart. Nicht jede Seite mit einem ähnlichen Namen ist dadurch erlaubt.

Betway: Sportwetten waren bereits erlaubt – die Slot-Erlaubnis ist neu

Betway taucht nicht erstmals in der deutschen Whitelist auf. Für Sportwetten wird Betway Limited bereits mit einem erstmaligen Erlaubnisdatum vom 9. März 2021 und einer Folgeerlaubnis vom 23. Dezember 2022 geführt.

Der neue Punkt ist der zusätzliche Bereich virtuelle Automatenspiele. Hier nennt die GGL für betway.de den 2. Oktober 2026. Das ist ein Unterschied, der in manchen Schlagzeilen untergeht: Eine Erlaubnis für Sportwetten berechtigt nicht automatisch zum Angebot von Online-Spielautomaten. Für Slots benötigt ein Veranstalter einen gesonderten, passenden Eintrag.

Wichtig: Aus dem behördlichen Register geht nicht hervor, wann ein neuer Slot-Bereich technisch startet, wie viele Spiele verfügbar sind oder ob und zu welchen Bedingungen Boni angeboten werden. Dafür müsste das tatsächliche Angebot separat getestet werden. CasinoTester bezeichnet die neue Erlaubnis deshalb ausdrücklich nicht als abgeschlossenen Anbietertest.

Jollie: Neue deutsche Erlaubnis für Aurora Alea A/S

Ein weiterer aktueller Eintrag betrifft jollie.de. Als Betreiber nennt die GGL die Aurora Alea A/S mit Sitz im dänischen Brøndby. Das erstmalige Erlaubnisdatum für virtuelle Automatenspiele ist der 28. September 2026.

Damit ist die konkret genannte Internetadresse für diese Glücksspielart in der amtlichen Liste dokumentiert. Eine Aussage über die tatsächliche Live-Verfügbarkeit, Zahlungsabwicklung, Qualität des Kundendienstes oder einzelne Spiele ist damit noch nicht verbunden. Wer solche Merkmale vergleichen möchte, benötigt zusätzlich belastbare Erfahrungen oder einen redaktionellen Test.

Was genau erlaubt eine Lizenz für virtuelle Automatenspiele?

Im deutschen Glücksspielrecht gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen virtuellen Automatenspielen und Online-Casinospielen. Virtuelle Automatenspiele sind digitale Nachbildungen klassischer Spielautomaten. Online-Casinospiele sind hingegen zum Beispiel virtuelle Tischspiele wie Roulette, Blackjack oder Baccara und entsprechende Live-Angebote. Für Online-Casinospiele gelten gesonderte Genehmigungen der Länder.

Die beiden neuen GGL-Einträge sind daher kein pauschaler Freibrief für jede Art von Online-Glücksspiel. Welche Erlaubnis für welches Angebot gilt, erläutert die Behörde in ihren FAQ zu den Glücksspielarten.

Neue Lizenz, gleiche Regeln beim Spielerschutz

Auch neue erlaubte Anbieter müssen die Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrags umsetzen. Für virtuelle Automatenspiele gehören dazu unter anderem der manuelle Start jedes Spiels, eine Mindestdauer von fünf Sekunden pro Spiel und verpflichtende Spielpausen. Übergreifend greifen außerdem Schutzmechanismen wie die OASIS-Spielersperre.

Diese Standards sind regulatorische Mindestanforderungen und keine Qualitätsauszeichnung. Eine staatliche Erlaubnis macht Glücksspiel nicht risikofrei und ersetzt keine unabhängige Prüfung von Service und Nutzererfahrung. Weiterführende Informationen bietet die GGL-Übersicht zu konkreten Spielerschutzregeln.

Redaktionelle Grafik zur Verbindung von GGL-Einsatzlimit, Spielerschutz und Kanalisierung im legalen Glücksspielmarkt

Redaktionelles Symbolbild aus dem CasinoTester-Bildbestand: Die GGL-Regulierung umfasst auch besondere Spielerschutzvorschriften.

GGL-Lizenz prüfen: Darauf solltest du achten

Ob eine Glücksspielseite legal ist, lässt sich nicht zuverlässig an ihrem Design, einer Anzeige oder einem Logo erkennen. Für die Prüfung empfiehlt sich diese Reihenfolge:

  1. Offizielle Quelle öffnen: Besuche die amtliche GGL-Whitelist und prüfe ihren Aktualisierungsstand.
  2. Domain vollständig vergleichen: Kontrolliere die genaue Schreibweise, zum Beispiel betway.de oder jollie.de. Zusatzwörter oder abweichende Endungen können auf eine andere Website hinweisen.
  3. Glücksspielart abgleichen: Für Online-Slots muss „Virtuelle Automatenspiele“ genannt sein. Ein bloßer Sportwetten-Eintrag reicht nicht.
  4. Betreiber und Datum prüfen: Stimmen die Firmendaten und die Erlaubnis mit dem gesuchten Angebot überein?

Ein wichtiges Missverständnis: Nur weil sich eine Internetseite aufrufen lässt, ist sie nicht automatisch in Deutschland erlaubt. Unsere Hinweise zum Erkennen von Fake-Casinos und gefälschten Domains zeigen, warum ein genauer Check sinnvoll ist.

Redaktionelles KI-Symbolbild eines Spielers, der die Erlaubnis eines Glücksspielanbieters anhand einer Online-Liste überprüft

Eine aufrufbare Glücksspielseite ist noch kein Legalitätsnachweis. Entscheidend bleibt der Eintrag zur konkreten Domain.

CasinoTester ordnet die neuen Einträge ein

Die deutsche Whitelist verändert sich laufend. Noch im August berichteten wir über die Löschung von HAPPYBET nach dem Rückzug des Anbieters. Im Oktober dokumentiert dieselbe amtliche Liste weitere Erlaubnisse im Bereich virtueller Automatenspiele.

Unser Fazit: Betway erhält eine zusätzliche GGL-Erlaubnis für Online-Slots, während Jollie mit Aurora Alea A/S als erlaubtes Angebot für diese Glücksspielart gelistet ist. Für Spieler ist die neue Auswahl im amtlichen Register interessant. Eine Empfehlung, Platzierung oder Bewertung der beiden Seiten lässt sich daraus aber noch nicht ableiten.

Häufige Fragen zu Betway, Jollie und der GGL-Whitelist

Hat Betway jetzt eine deutsche Lizenz für Online-Slots?

Ja. Die GGL-Whitelist vom 2. Oktober 2026 führt Betway Limited für virtuelle Automatenspiele auf betway.de mit dem erstmaligen Erlaubnisdatum 02.10.2026.

War Betway vorher in Deutschland illegal?

Das wäre falsch formuliert. Betway ist bereits seit 2021 für Sportwetten in der Whitelist geführt. Neu ist die gesonderte Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele.

Ist Jollie in Deutschland erlaubt?

Die GGL führt jollie.de unter dem Betreiber Aurora Alea A/S mit einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 28.09.2026.

Kann ich bei Betway und Jollie schon um Echtgeld Slots spielen?

Die Whitelist dokumentiert die Erlaubnis, aber nicht den tatsächlichen Betriebsstart oder das verfügbare Spielangebot. Das muss unabhängig vom Erlaubniseintrag überprüft werden.

Dürfen Betway und Jollie dadurch auch Roulette oder Blackjack anbieten?

Eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele genügt dafür nicht. Online-Casinospiele wie Roulette und Blackjack sind eine andere Glücksspielart mit eigenständigen Zulassungsregeln.

Wie erkenne ich die richtige lizenzierte Website?

Gleiche die exakte Domain, den Betreiber und die Glücksspielart mit der aktuellen GGL-Whitelist ab. Ein ähnlicher Markenname allein reicht nicht.


Quellen und Transparenz: GGL-Whitelist, Stand 02.10.2026 (abgerufen am 15.10.2026); GGL-FAQ zu Glücksspielarten; GGL-Informationen zu Spielerschutzmaßnahmen. Die verwendeten Bilder sind redaktionelle Symbolgrafiken aus dem Bildarchiv von CasinoTester.eu, keine amtlichen Genehmigungsdokumente oder Screenshots der beiden Anbieter. Glücksspiel kann süchtig machen. Teilnahme an Echtgeld-Glücksspiel ausschließlich ab 18 Jahren.

Über den Autor

Bastian Mundt

Redaktion CasinoTester

Bastian Mundt ist Contentmanager bei der Deutschen Gesellschaft für Glücksspiel und beschäftigt sich beruflich intensiv mit dem regulierten deutschen Online-Glücksspielmarkt. Sein Schwerpunkt liegt auf Online-Spielhallen, Spielautomaten, Spielmechaniken, Bonusangeboten und aktuellen Entwicklungen der Branche. Mit Spielautomaten beschäftigt sich Bastian bereits seit vielen Jahren. Diese langjährige Erfahrung verbindet er heute mit seiner beruflichen Tätigkeit und seinem Fachwissen über den deutschen Glücksspielmarkt. Darüber hinaus verfügt er über Erfahrungen mit Poker und unterschiedlichen Formen des Glücksspiels. Auf CasinoTester.eu ist Bastian als Betreiber und Autor tätig. Er veröffentlicht Tests und Erfahrungsberichte zu legalen deutschen Online-Spielhallen, berichtet über aktuelle Bonusaktionen und ordnet Entwicklungen auf dem deutschen Glücksspielmarkt ein. Dabei legt er besonderen Wert auf nachvollziehbare Informationen, Transparenz und die geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen. Zu seinen persönlichen Lieblingsspielen zählen unter anderem Lord of the Ocean Magic, Eye of Horus und Dolphin's Pearl 10 Deluxe.

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